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BGH, 01.06.1977 - V BLw 20/76 |
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Anforderung an die Darlegung der Gründe bei der Erhebung einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Anforderungen an die Zahlungsbereitschaft eines am Erwerb eines Grundstücks interessierten Landwirtes - Bestimmbarkeit des vereinbarten Entgeltes
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- BGH, 10.07.1975 - V BLw 26/74
Ablehnung der Genehmigung zu einem Grundstücksverkauf durch das …
Auszug aus BGH, 01.06.1977 - V BLw 20/76
Die Rechtsbeschwerde sieht eine Abweichung vom Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 (DNotZ 1976, 239 = RdL 1975, 331) in folgendem: Das Beschwerdegericht berücksichtige nicht, daß der Zeuge H. nach seiner Aussage nur bereit sei, den beurkundeten Kaufpreis von 5 DM je Quadratmeter zu zahlen, während nach der erwähnten Entscheidung ein hauptberuflicher Landwirt nur dann den Vorzug vor einem Landwirt im Nebenberuf (oder einem Nichtlandwirt) verdiene, wenn er den tatsächlich ausgehandelten Preis entrichten wolle; dieser Preis müsse - woran es im vorliegenden Falle fehle - mindestens bestimmbar sein (BGH Urteil vom 7. November 1969 - V ZR 148/66 - NJW 1970, 283, 284).Eine Abweichung von BGH DNotZ 1976, 239 liegt nicht vor, weil der Bundesgerichtshof in jenem Beschluß nicht zu der Frage Stellung genommen hat, welche Anforderungen an die Zahlungsbereitschaft (und Zahlungsfähigkeit) eines am Erwerb interessierten Landwirts im Hauptberuf dann zu stellen sind, wenn der beurkundete Kaufpreis nicht den tatsächlichen Vereinbarungen entspricht.
- BGH, 07.11.1969 - V ZR 148/66
Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens bei Schwarzkauf
Auszug aus BGH, 01.06.1977 - V BLw 20/76
Die Rechtsbeschwerde sieht eine Abweichung vom Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 (DNotZ 1976, 239 = RdL 1975, 331) in folgendem: Das Beschwerdegericht berücksichtige nicht, daß der Zeuge H. nach seiner Aussage nur bereit sei, den beurkundeten Kaufpreis von 5 DM je Quadratmeter zu zahlen, während nach der erwähnten Entscheidung ein hauptberuflicher Landwirt nur dann den Vorzug vor einem Landwirt im Nebenberuf (oder einem Nichtlandwirt) verdiene, wenn er den tatsächlich ausgehandelten Preis entrichten wolle; dieser Preis müsse - woran es im vorliegenden Falle fehle - mindestens bestimmbar sein (BGH Urteil vom 7. November 1969 - V ZR 148/66 - NJW 1970, 283, 284).Eine die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründende Abweichung von BGH NJW 1970, 283, 284 (= BGHZ 53, 52) kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil das Beschwerdegericht die dort behandelte Frage, inwieweit das "vereinbarte Entgelt" im Sinne des § 4 Abs. 3 RSG bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein muß, nicht anders entschieden, sondern offengelassen hat.
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 01.06.1977 - V BLw 20/76
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es erforderlich, daß der Rechtsbeschwerdeführer in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnet sowie weiter darlegt, inwiefern beide Entscheidungen diese - gleiche - Rechtsfrage verschieden beantworten und wieso die angefochtene Entscheidung auf der Abweichung beruht (grundlegend BGHZ 15, 5, 9; vgl. auch Pritsch, RdL 1959, 172, 177 unter V 5).